Beratungskosten

 Das Honorar für eine Beratung berechnet sich nach meinem Zeitaufwand.
Ich erhalte hierfür eine Vergütung in Höhe von 50 € je voller Stunde. 
Das erste Gespräch (dauert gewöhnlich ca. 30 Minuten) ist für Sie kostenfrei und bietet Ihnen eine Möglichkeit mich als Beraterin und Menschen besser kennenzulernen. Ich möchte, dass Sie von Anfang an Gehör bei mir finden und sich wohl fühlen. Sie und/oder ich entscheiden, ob weitere Beratungen stattfinden.


Ausfallhonorar

Versäumt der Klient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er der Beraterin ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der einem für den Termin reservierten Zeit-Fenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Beraterin.